Fahrzeuge

Bus-MAN
VW Bus

Klassen

  • Beinhaltet D1
  • Nur mit Klasse B
  • Ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Kfz – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – zur Beförderung von maximal 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg.
  • BE, D1E, C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)
  • Nur mit Klasse D
  • Ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.
  • Nur mit Klasse B
  • Ab 21 Jahre
  • Ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
  • Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
  • Beinhaltet BE, C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)
  • Nur mit Klasse D1
  • Ab 21 Jahre
  • Ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.